AGBs und Beförderungsbedingungen
Stand 1. Dezember 2020
- Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden (Herz-Kreislauf, Lunge, Gelenke, Operation oder ähnliches) bei der Terminabsprache mit.
- Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab.
- Ziehen Sie bitte grundsätzlich bei Unsicherheiten Ihren Arzt zu Rate.
- Ballonfahren kann mitunter mit einer sportlichen Betätigung verglichen werden.
- Fahrtickets sind unverzüglich nach Erhalt zu bezahlen und haben eine Gültigkeit von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum. Sie sind nur mit Zustimmung des Unternehmens übertragbar.
- Stornierungen von Fahrtickets oder deren Rückgabe sind nicht möglich, da für jeden einzelnen Teilnehmer ein Platz reserviert und die Durchführung der Ballonfahrt individuell geplant wird. Gerne beantworten wir Ihnen vor der Buchung alle Fragen, rufen Sie uns dazu bitte an.
Bitte melden Sie sich bei uns telefonisch und vereinbaren die Fahrtermine!
- Die vereinbarten Fahrtermine werden bei geeigneten Wetterbedingungen eingehalten. Wir behalten uns vor, die Startplätze oder Startzeiten zu ändern. Der verantwortliche Pilot kann jederzeit eine Fahrt absagen, wenn die luftrechtlichen oder technischen Gegebenheiten nicht vorhanden sind. Auf bestimmte Fahrtermine besteht kein Rechtsanspruch.
- Die Mindestfahrtdauer beträgt 60 bis 90 Minuten, diese ist Abhängig von den Wetterbedingungen.
- Bei Fehlanfahrten der Passagiere besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, es wird dann ein Ersatztermin vereinbart.
Vereinbarte Fahrttermine können 24 Stunden vor Beginn nur abgesagt werden, wenn eine Ersatzperson für die Fahrt benannt wird, sonst verfällt der Fahrtanspruch.
- Der Verantwortliche Luftfahrzeugführer (Pilot) hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen.
- Alle beteiligten Personen haben den vom Piloten hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft er Entscheidungen über den Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und den Landeort.
- Betrunkene oder unter Rauschmittel stehende Personen werden nicht befördert.
- Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,30 Meter können nicht befördert werden.
- Fotoapparate oder ähnliche Teile (z.B. Videokamera, Ferngläser usw.) dürfen nur in einem dafür geeigneten stabilen Behälter mitgenommen werden.
- Wir übernehmen keine Haftung für die mitgenommenen Gegenstände.
- Gläserne, spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden.
Durch die Aushändigung und Annahme (Unterschrift) des Tickets entsteht der Beförderungsvertrag des Passagiers mit der Firma:
Ballonteam Sven Grenzner
Teurerweg 89
74523 Schwäbisch Hall
0172 7213710
info@sg-ballonteam.de
Bitte beachten Sie: das Ballonunternehmen wird nicht hauptberuflich betrieben, somit sind wir nicht ständig erreichbar.
- Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz.
- Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach § 44 des Luftverkehrsgesetzes tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Mannschaft alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten.
- Die Haftung und Ersatzansprüche richten sich nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, ersatzweise des BGB. Schäden und Ersatzansprüche sind beim Luftfrachtführer, dem Ballonteam Sven Grenzner, unverzüglich geltend zu machen. Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
- Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftverkehrsgesetz die Bestimmung des Gerichtsstands. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmens maßgebend.